Kfz-Sachverständiger Bernd Voß - Schadensgutachten

Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher, sondern der durch den Unfall Geschädigte sind.

In diesem Fall muss die Versicherung des Verursachers den gesamten Schaden und die anfallenden Kosten für den Gutachter sowie für den möglicherweise in Anspruch genommenen Rechtsanwalt begleichen.

Der Geschädigte hat ein Recht darauf, den Gutachter seines Vertrauens zu bestimmen!

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