Kfz-Gutachten im Haftpflicht-Schadensfall Vor-Ort-Besichtigungen 7 Tage/Woche
im Havelland und Berlin

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Kfz-Sachverständiger Bernd Voß - Schadensgutachten

Im Falle eines Unfalls auf Ihrer Seite

Sachverstand zahlt sich aus!
Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine oder mehrere Personen einen Schaden erleiden. Der Unfall, selbst verschuldet oder durch Fremdeinwirkung verursacht, ist stets mit Ärger, Unsicherheit und Zeitaufwand verbunden. Sollten Sie in dieser Lage fachkundige und vertrauensvolle Beratung benötigen, stelle ich Ihnen gerne meine langjährige Erfahrung als Gutachter zur Verfügung.

Als Kfz-Meister und Kfz-Sachverständiger erstelle ich Ihnen kurzfristig ein Schadensgutachten zur Beweissicherung, in dem die genaue Schadenshöhe inkl. der anfallenden Nebenkosten und die möglicherweise anfallende Wertminderung Ihres Fahrzeugs beziffert wird.

Hierbei arbeite ich Werkstatt- und Versicherungsunabhängig.

Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung

done 12 Jahre KFZ Sachverständiger
done Seit 1977 KFZ Mechaniker
done Seit 1984 KFZ Meister
Kfz-Sachverständiger Bernd Voß - Bernd Voß

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Was tun bei einem Verkehrsunfall?

Bei einem unverschuldet erlittenen Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden), müssen Sie wissen: Sie haben das Recht, einen unabhängigen und von Ihnen ausgewählten Gutachter zu beauftragen, auch wenn die gegnerische Versicherung möglicherweise eine unproblematische Abwicklung verspricht, sie verunsichert oder Sie gar unter Druck setzt.

Sie sollten von diesem Recht unbedingt Gebrauch machen, denn nur „ihr eigener Gutachter“ kann in Ihrem Interesse eine unabhängige Schadensfeststellung gewährleisten und Ihre Ansprüche vollumfänglich umsetzen!

Dieses Schadensgutachten wird zur Regulierung bei der gegnerischen Versicherung eingereicht. Sie erhalten für Ihre Unterlagen eine Kopie des Schreibens. Die hierfür entstandenen Aufwandskosten werden von der Versicherung des Schadenverursachers übernommen.

Bei Fragen nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf, insbesondere, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.