Wichtige Informationen im Schadensfall
Wir sehen uns verpflichtet, Ihnen einige Tipps für das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall mit auf den Weg zu geben.
So gilt zunächst:
Sind Sie unverschuldet (Haftpflichtschaden) in einen Unfall verwickelt, haben Sie immer das
Recht, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen.
Dies gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen anderen Gutachter beauftragt hat oder die vermeintlich "unkomplizierte Reparaturabwicklung" in ihrer Vertragswerkstatt anpreist.
Lassen Sie sich an dieser Stelle nicht einschüchtern!
Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über den Schadensumfang und die Schadenshöhe Ersatzansprüche in vollem Umfang geltend gemacht werden können!
Möglicherweise kann der entstandene Minderwert ihres Fahrzeuges nach dem Unfall in Rechnung gestellt werden.
Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet die anfallenden Kosten zu tragen.
Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, unser Gutachten bei einem möglichen Streitfall zu nutzen, denn nicht selten weist der Verursacher im nachhinein alle Schuld von sich.
Für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeuges ist es möglich, sich einen Mietwagen zu mieten oder mit dem Taxi zu Ihrer Arbeitsstelle zu fahren. Mit unserem Gutachten werden Sie als Geschädigter eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Eventuelle Einwände des Verursachers wären somit entkräftet.