Wir sehen uns verpflichtet, Ihnen einige Tipps für das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall mit auf den Weg zu geben.
So gilt zunächst:
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen.
Dies gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen anderen Gutachter beauftragt hat oder die vermeintlich " unkomplizierte Reparaturabarbeitung" in ihrer Vertragswerkstatt anpreist.
Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über den Schadensumfang und die Schadenshöhe Ersatzansprüche in vollem Umfang geltend gemacht werden
können!
Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet die anfallenden Kosten zu tragen.
Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, unser Gutachten bei einem möglichen Streitfall zu nutzen, denn nicht selten weigert sich der Verursacher, die Reparaturkosten zu begleichen und weist alle Schuld im nachhinein von sich.
Für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeuges ist es möglich, sich einen Mietwagen zu leihen oder mit dem Taxi zu Ihrer Arbeitsstelle zu fahren. Mit unserem Gutachten würden Sie als Geschädigter eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten, sobald Sie diese im Recht sieht.
Eventuelle Einwände des Verursachers wären somit entkräftet.