Im Kaskoschadenfall hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die in den AKB der jeweiligen Versicherung verankert sind.
In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Das Schadengutachten wird von einem Sachverständigen angefertigt, den die Versicherung benennt.
Sollten Sie als Geschädigter mit diesem Gutachten nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser erstellt ebenfalls ein Gutachten und es kommt möglicherweise zu einem Vergleich.