Kfz-Sachverständiger Bernd Voß - Schadensgutachten

Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie einen Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug durch einen Unfall selbst verursacht haben (Vollkasko), oder wenn Ihr Fahrzeug durch ein anderes versichertes Ereignis zu Schaden kommt, wie zum Beispiel durch Diebstahl, Glasbruch, Wild, Naturgewalten oder Glasbruch. (Teilkasko)

In diesem Fall haben Sie gemäß den jeweiligen Versicherungs­bedingungen (AKB) Anspruch auf Schadenersatz. Häufig hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Die Versicherung bestellt Ihren eigenen Gutachter oder verweist an dessen Vertragswerkstatt.