Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher, sondern der durch den Unfall Geschädigte sind.
In diesem Fall muss die Versicherung des Verursachers den gesamten Schaden und die anfallenden Kosten für den Gutachter sowie für den möglicherweise in Anspruch genommenen Rechtsanwalt begleichen.
Der Geschädigte hat ein Recht darauf, den Gutachter seines Vertrauens zu bestimmen!
Kaskoschaden
Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie einen Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug durch einen Unfall selbst verursacht haben (Vollkasko), oder wenn Ihr Fahrzeug durch ein anderes versichertes Ereignis zu Schaden kommt, wie zum Beispiel durch Diebstahl, Glasbruch, Wild, Naturgewalten oder Glasbruch. (Teilkasko)
In diesem Fall haben Sie gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen (AKB) Anspruch auf Schadenersatz. Häufig hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Die Versicherung bestellt Ihren eigenen Gutachter.